Lehrgang Waffensachkunde nach §7WaffG für Berufswaffenträger

Lehrgang Waffensachkunde nach §7WaffG für Berufswaffenträger

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Die bestandene gewerbliche Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger nach § 7 WaffG ist die Voraussetzung für das dienstliche Führen einer Schusswaffe im Rahmen eines Einsatzes. Zielgruppe sind Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a der Gewerbeordnung mit Schusswaffen befasst werden sollen. Für die Beschäftigung, zum Beispiel im Rahmen des Geld-/Wert-Transports, Bewachung militärischer Liegenschaften und Schutz besonders gefährdeter Personen, ist die erfolgreiche Absolvierung der gewerblichen Waffensachkunde zwingend notwendig. Die bestandene Prüfung bei Fachschule für Sicherheit ist bundesweit gültig und anerkannt.

Zertifikat Waffensachkunde

ZERTIFIKAT NACH BESTANDENER PRÜFUNG

Der amtliche Waffensachkundenachweis nach §7 WaffG
von der Fachschule für Sicherheit.

Im Anschluss an den theoretischen und praktischen Lehrgang wird die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG vor dem Prüfungsausschuss abgelegt.

Hinweis: Der Lehrgang ist förderbar über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung und BFD.

HINWEIS

Als Selbstzahler haben sie die Möglichkeit, einen Bildungscheck zu beantragen. Ihre beruflichen Fortbildungskosten werden bis zu 50 %, maximal mit 500 € bezuschusst. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Soldatenbeförderungsdienst inbegriffen.

TÄTIGKEITSFELDER NACH BESTANDENER PRÜFUNG

Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt Sie, besonders gefährdete Personen und Objekte zu schützen.

  • Personenschutz
  • Geld- und Werttransporte
  • Bewachung besonders gefährdeter Objekte
    (militärische Einrichtungen, Kernkraftwerke, etc.)

LEHRGANGSINHALTE

Rechtsvorschriften des Waffenrechts
Waffengesetz (WaffG)
Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Beschussgesetz (BeschussG)
Notwehr – Notstand (BGB)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Besonderheiten für das Bewachungsgewerbe
DGUV Vorschrift 23 Wach- und Sicherheitsdienst

Waffentechnik
Funktionsweise von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition
Ballistik: innen und außen
Wirkungsweise und Reichweite
Verbotene Gegenstände, Munition

Schießstand
Weisungen: Schießleiter und Standaufsicht
Sicherer Umgang mit Waffen und Munition
Schießen mit der Handfeuerwaffe

WICHTIGE INFORMATION

Wegen Überprüfung der Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörde wird für die Anmeldung eine dreiwöchige Vorlaufzeit zum Kursbeginn benötigt!

INFORMATION UND BERATUNG

Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne umfassend und unverbindlich:

Mo.– Fr. 8.00 – 16:00 Uhr

KUNDENSERVICE: 0221 / 27649505

Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, wir rufen umgehend zurück:

E-MAIL: kontakt@fachschulefuersicherheit.de

Häufige Fragen

Was muss ich treffen bei der Waffensachkundeprüfung § 7 WaffG

Die Anforderung der Schießprüfung
Kurzwaffe: 7 Schuss, davon 5 Treffer innerhalb des Rechtecks DIN A4 groß auf 7 Meter
Flinte: 4 Schuss davon 3 Treffer innerhalb des Rechtecks DIN A4 groß auf 10 Meter
Büchse: 6 Schuss davon 4 Treffer innerhalb des Rechtecks DIN A4 groß auf 10 Meter

Sollte man den Vorbereitungslehrgang Sachkundeprüfung § 34a GewO und Waffensachkunde § 7 WaffG zusammen absolvieren?

Aus unserer Erfahrung ein deutliches Ja!

Die Vorteile: Sie befinden sich bereits im Lernmodus und haben schon Rechtsbegriffe verinnerlicht, die in der Waffensachkunde auch enthalten sind. Zudem lernen Sie mit Mitschülern, die ebenfalls beide Kurse belegen. So motivieren Sie sich einander. Das steigert den Erfolg und Spaßfaktor. Natürlich kann jeder oder jede, selbst entscheiden, ob er beide Kurse belegt.

Wenn man einen Waffensachkundekurs besucht und bezahlt, bekommt man dann automatisch das amtliche Zertifikat?

Nein, nicht automatisch. Es wird eine bestandene Waffensachkundeprüfung nach § 7WaffG vorausgesetzt. Diese besteht als Ankreuz-Prüfung (Multiple-Choice-Aufgaben) und einigen handschriftlich ausgefüllten Freitext-Fragen. Hinzu kommt eine praktische Schießprüfung mit diesem Inhalt:

Kurzwaffe: 7 Schuss, davon 5 Treffer innerhalb des Rechtecks DIN A4 groß auf 7 Meter
Flinte: 4 Schuss davon 3 Treffer innerhalb des Rechtecks DIN A4 groß auf 10 Meter
Büchse: 6 Schuss davon 4 Treffer innerhalb des Rechtecks DIN A4 groß auf 10 Meter

Anschließend wird eine mündliche Prüfung durchgeführt. In dieser wird nach Verhalten in bestimmten Situationen gefragt. Hier wird beobachtet, ob Sie nicht nur fachlich, sondern auch persönlich geeignet sind, eine Waffe zu handhaben.

Geprüft werden Sie von einem aus drei Prüfern bestehendem Gremium. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Der Staat möchte sicherstellen, dass die Prüfungen ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt werden.

Wie in der Fahrschule dürfen die Prüfungen mehrmals wiederholt werden, wobei entsprechende Gebühren anfallen.

Darf ich mir eine Waffe kaufen?

Nein!

Mit dieser Bescheinigung dürfen sie eine Waffe im Dienst tragen, nicht aber besitzen. Das Führen einer Waffe ist nur in absolut behördlich genehmigten Schutzeinsätzen möglich und nur in der Zeit zulässig. Die Waffe wird nach ihrem Einsatz in einem Waffentresor bei Ihrem Sicherheitsunternehmen verschlossen und dokumentiert aufbewahrt. Sollte es zu Unrechtmäßigkeiten kommen, verlieren Sie Ihr Waffensachkundezertifikat für immer.

Welche Waffen kommen zum Einsatz?

Kurzwaffe:
Pistole – H&K SFP9
Revolver: Weihrauch HW 357 Hunter .357Mag
Langwaffe:
Gewehr – Flinte – Repetierbüchse

    Online-Anmeldung

    Das Anmeldeformular ist kein Vertragsabschluss! (Sondern nur eine unverbindliche Interessenbekundung).

    Bezeichung: Ort:








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