Die bestandene gewerbliche Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger nach § 7 WaffG ist die Voraussetzung für das dienstliche Führen einer Schusswaffe im Rahmen eines Einsatzes. Zielgruppe sind Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a der Gewerbeordnung mit Schusswaffen befasst werden sollen. Für die Beschäftigung, zum Beispiel im Rahmen des Geld-/Wert-Transports, Bewachung militärischer Liegenschaften und Schutz besonders gefährdeter Personen, ist die erfolgreiche Absolvierung der gewerblichen Waffensachkunde zwingend notwendig. Die bestandene Prüfung bei Fachschule für Sicherheit ist bundesweit gültig und anerkannt.