Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.
Das muss gegeben sein:
Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000 Euro sowie nicht mehr als 80.000 Euro.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck)
Sie bekommen dann die maximale Höhe von 500 €, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen
Diese Informationen stammen von der Weiterbildungsberatung NRW.
Dieser Link führt sie zur Homepage mit allen Informationen.
Hinweis: Wir stehen beratend an ihrer Seite, eine persönliche Beantragung bei der Antragstelle ist erforderlich.